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ANTIDOT-NEWS 2010 |
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Verfügbarkeit der Antidote: Die Regionalzentren bestätigen der Arbeitsgruppe seit 2009 jährlich den Bestand an Antidoten (auf Anfrage). So können Lücken erfasst und behoben werden. Für mehr als die Hälfte der Präparate auf der Antidotliste liegt in der Schweiz keine Marktzulassung vor. Sie müssen auf der Grundlage des Art. 36 der Arzneimittelbewilligungsverordnung (AMBV) direkt von den Herstellern oder über Grenzapotheken importiert werden. Die Lagerung dieser Produkte ist rechtlich eigentlich nicht zulässig. In der Schweiz nicht zugelassene Antidote mit ausländischer Zulassung sind ausschliesslich im Zusatzsortiment der Regionalzentren enthalten. Als Notfallprodukte sind sie in einwandfreier Qualität entweder bei einem der aufgeführten Lieferanten bestellbar oder in der Apotheke herstellbar. Eine aktuelle Liste der einzelnen Bezugsquellen findet sich im Anhang (Kapitel F). In der Schweiz zugelassene Antidote sollen auf dem auch für andere Arzneimittel üblichen Weg beschafft werden. Um der Beschaffung und Lagerung dieser Antidote einen klaren rechtlichen Rahmen zu verschaffen, entwickelte Swissmedic in Abstimmung mit dem Schweizerischen Toxikologischen Informationszentrum eine neue Anleitung zur vereinfachten Zulassung von wichtigen und selten angewendeten Antidota, die am 1. März 2010 in Kraft tritt. mehr… Änderungen 2010
Weitere Seiten zu Antidoten: Antidot-Netzwerk Antidot-Monographien Antivenin-CH Antidotliste online Antidotliste (pdf) HKU 15.02.2010 |
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